1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gundersheim für die Jahre 2023/2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023/2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wird am 03.03.2023 dem Ortsgemeinderat zugeleitet.
1. Er liegt ab Montag, den 06.03.2023, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, Zimmer 18, bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.
Außerdem stehen die Unterlagen im Internet unter
www.vg-wonnegau.de/download – Rubrik Bürgerhaushalte
zur Einsichtnahme zur Verfügung.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Gundersheim haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab Montag, den 06.03.2023, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023/2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, oder elektronisch an
Buergerhaushalte@vg-wonnegau.de
zu senden. Der Ortsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden
(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar.)