In seiner Sitzung am 22.02.2023 hat sich der Ortsgemeinderat Gundersheim mit folgenden Themen befasst:
| 1. | Die Gundersheimer Vereine werden finanziell unterstützt. Der Motorsportclub MSC, der Heimatverein, der Gesangsverein, der Landfrauenverein, der VdK Gundersheim und die Fördervereine der Kindertagesstätte, der Grundschule und der freiwilligen Feuerwehr erhalten alle 300 €. Der VfL Gundersheim und der TV Gundersheim bekommen 800 €. Gegenüber dem Vorjahr wurden die Beträge verdoppelt. |
| 2. | Im Rahmen der sportlichen Infrastrukturentwicklung der Ortsgemeinde soll der Sportplatz einen Kunstrasenbelag erhalten. Mit diesem Grundsatzbeschluss wird ein Projekt angegangen, welches bis zum Jahr 2025 umgesetzt sein soll. Eine Projektgruppe mit Vertretern der Ortsgemeinde, des TV Gundersheim, des VfL Gundersheim, der Grundschule und der Kindertagesstätte wird eingerichtet, um außerdem die Planungen zu einem multifunktionalen Spiel- und Geräteplatz zu begleiten. In diesem Gremium werden die Wünsche und Vorstellungen der einzelnen Organisationen besprochen. Der VfL Gundersheim wird sich an dem Vorhaben des Kunstrasenplatzes finanziell beteiligen. Die Ortsgemeinde hofft auf eine finanzielle Unterstützung durch das Land. Die Kosten der Ortsgemeinde sollen durch Veräußerung von Flächen im Gewerbegebiet gegenfinanziert werden. |
| 3. | Das Gelände neben dem Einkaufsmarkt, auf dem sich zurzeit auf einem Teilbereich auch ein Fußballplatz befindet, soll im Flächennutzungsplan von der Zweckbestimmung „Gemeinbedarfsfläche Sportplatz“ in eine gewerbliche Fläche umgewandelt werden. Dadurch sind dort dann sowohl sportliche Einrichtungen als auch Gewerbebetriebe zulässig. Der Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans bei der Verbandsgemeinde wurde gestellt und das Änderungsverfahren des Bebauungsplanes „GS2 - Gewerbegebiet“ auf den Weg gebracht. |
| 4. | Bezirksschornsteinfegermeister Albrecht Eberle möchte einen Betrag von 200 € für den Neujahrsempfang 2023 spenden. Der Betrag wurde gerne angenommen, verbunden mit einem Dank an den Spender. |
| 5. | Im nichtöffentlichen Teil wurde der Auftrag zur Änderung des Bebauungsplans „GS - 2 Gewerbegebiet“ an ein Ingenieurbüro vergeben und über das Einvernehmen zu einer Bauvoranfrage entschieden. |