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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 9/2024
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Bekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortsgemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Bechtheim

über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortsgemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Bechtheim

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 31. Januar 2024, veröffentlicht in der Allgemeinen Zeitung – Ausgabe Alzey – und der Wormser Zeitung, über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:

I.

Bei der am 9. Juni 2024 stattfindenden Wahl des Ortsgemeinderats in Bechtheim sind 16 Ratsmitglieder zu wählen.

II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderats dürfen höchstens 32 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Ortsgemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.

Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 30 zum Ortsgemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).

Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein.

Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.

III.

Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

IV.

Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.

Wahlvorschläge für

die Wahl des Ortsgemeinderats sind bei dem Wahlleiter für die Ortsgemeinderatswahl, Herrn Ortsbürgermeister Tobias Perlick,

die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters sind bei dem Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters, Herrn Helge Ebeling,

oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Am Schneller 3, 67574 Osthofen, während der üblichen Sprechstunden (montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags nachmittags von 14.00 bis 18.00 Uhr) einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft

am Montag, dem 22. April 2024, 18.00 Uhr,

ab.

V.

Die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat begründen würde, ist verpflichtet, eine schriftliche, rechtlich nicht bindende Erklärung abzugeben, ob sie oder er im Falle des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichtet. Die schriftliche Absichtserklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KWG). Sie oder die Verweigerung der Abgabe einer solchen Absichtserklärung wird mit den zugelassenen Wahlvorschlägen öffentlich bekannt gemacht (§ 24 Abs. 3 Satz 2 KWG).

67595 Bechtheim, den 01.03.2024
Tobias Perlick, Wahlleiter für die Ortsgemeinderatswahl
Helge Ebeling, Wahlleiter für die Ortsbürgermeisterwahl

(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de/wahlen einsehbar.)