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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 9/2024
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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2. Satzung vom 22.02.2024 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 29.06.2020 der Ortsgemeinde Gundersheim in der Fassung vom 21.03.2022

Der Ortsgemeinderat von Gundersheim hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Allgemeines

Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden Benutzungs-gebühren erhoben.

Die Gebührensätze für Punkt II. (Wahlgrabstätten Nr. 2 Urnenwahlgrabstätten) ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung. Alle übrigen Gebührensätze bleiben unverändert.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

67598 Gundersheim, den 22.02.2024
Joachim Mayer
Ortsbürgermeister

Anlage zur 2. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Gundersheim vom

II. Wahlgrabstätten

2. a) Verleihung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte für die Dauer der Nutzungszeit an Berechtigte nach Nr. 1 Buchstabe a)  —  176,00 €

b) Verlängerung des Nutzungsrechts bei späteren Beisetzungen je Jahr  —  5,87 €

Die Gebühr bemisst sich für jedes angefangene Jahr, gerechnet ab der Verlängerung des Nutzungsrechtes.

c) Bei Wiederverleihung des Nutzungsrechts nach Ablauf der ersten Nutzungszeit werden die gleichen Gebühren wie nach Buchstabe a) erhoben.

d) Gebühr für die Wegeplatten in Grabfeld U ab Reihe 6 zur Abgrenzung der einzelnen Urnenwahlgrabstätten  —  205,87 €

67598 Gundersheim, den 22.02.2024
Joachim Mayer
Ortsbürgermeister

Unbedenklichkeit von Verfahrensmängeln gem. § 24 Abs. 6 GemO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach § 24 (6) GemO i. d. F. vom 31.01.1994 in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhalts der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

67598 Gundersheim, den 22.02.2024
Joachim Mayer
Ortsbürgermeister

(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar.)