Auch in diesem Jahr unterstützt die Stiftung Grünstadt mit einer Förderung Grünstadter Vereine oder Institutionen.
Um eine finanzielle Zuwendung zu erhalten müssen Sie grundsätzlich ein steuerbegünstigter Grünstadter Verein oder Institution sein und auf den Gebieten des Stiftungszwecks (Kultur, Heimatpflege, Sport oder Förderung des Völkerverständigungsgedankens) das Gemeinwesen in Grünstadt voranbringen.
Interessierte Grünstadter Vereine oder Institutionen können Ihren schriftlichen Antrag mit dem Zweck für die mögliche Zuwendung bis spätestens 31. März 2023 bei der
Stiftung Grünstadt
c/o Stadtverwaltung Grünstadt
Kreuzerweg 2
67269 Grünstadt
einreichen.
Der Stiftungsvorstand wird dann in seiner nächsten Sitzung die Höhe der diesjährigen Förderung sowie über die eingegangenen Anträge entscheiden. Eine Aufteilung der vorhandenen Mittel auf mehrere Vereine oder Institutionen ist ebenfalls möglich. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Karin Beck, Tel. 06359/805-510 oder Frau Vanessa Dinger, Tel. 06359/805-503 (vormittags),
E-Mail: stiftung@gruenstadt.de.