Am Montag, 27. März 2023, findet um 18.00 Uhr in der Pizzeria „Da Raffaele“, Rathausstraße 18, Grünstadt-Sausenheim, eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Grünstadt statt.
1. Bericht des Jagdvorstehers
2. Beschlussfassung über den Auskehrungsanspruch des Jahres 2021/22; Information über den Auskehrungsanspruch der Jahre 2019/20 und 2020/21
| Information für die Jagdgenossen: |
| Gemäß § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz beschließt die Jagdgenossenschaft über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung. Über diesen "Auskehrungsanspruch" ist alljährlich ausdrücklich hinzuweisen und ein Beschluss durch die Versammlung zu fassen. Nach der bestehenden Vereinbarung zwischen der Stadt und der Jagdgenossenschaft Grünstadt vom 12.7.2016 ist der Reinertrag aus der Jagdnutzung für die Herstellung, den Ausbau und die Unterhaltung der gemeindlichen Wirtschaftswege zu verwenden, sofern nicht Auskehrungsansprüchen von Jagdgenossen entsprochen wird. |
3. Kassenbericht zum Jagdjahr 2019/2020, 2020/21 und dem Jagdjahr 2021/22
4. Unterrichtung der Jagdgenossinnen und Jagdgenossen über die Prüfung durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim
5. Entlastung des Jagdvorstandes für das Jagdjahr 2019/2020, 2020/2021 und das Jagdjahr 2021/2022
6. Wahl des Jagdvorstandes (2023-2028)
7. Jagdpachtvergabe
Anträge der Jagdpächter der Jagdbezirke Grünstadt-Berg, Asselheim, Sausenheim und Flur auf Abschluss neuer Pachtverhältnisse
8. Informationspflicht gemäß Art. 13 und Art. 14 DSGVO
9. Mitteilungen und Anfragen
Jedes Mitglied kann sich nach § 7 der Satzung durch den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.
Das Grundflächenverzeichnis liegt in der Zeit vom 11. März bis 25. März 2023 zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Stadtverwaltung Grünstadt, Kreuzerweg 7, Zimmer 11, 67269 Grünstadt, während den üblichen Dienststunden aus.
Hinweis: Die Bekanntmachung sowie die datenschutzrechtlichen Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Stadtverwaltung Grünstadt unter www.gruenstadt.de.
Grünstadt, den 02. März 2023
JAGDGENOSSENSCHAFT GRÜNSTADT
gez. Wolfgang Heiner
Jagdvorsteher