Verfahren zur 17. Teilbereichsänderung des Flächennutzungsplans sowie des Bebauungsplans für das Gebiet „Freiflächenphotovoltaikanlage Heerstraße/Pfalzwerke“ Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Die Umgrenzung des Geltungsbereichs der 17. Teilbereichsänderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplans “Freiflächenphotovoltaikanlage Heerstraße/Pfalzwerke“ ist im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 des BauGB am 07.03.2025 in der Rheinpfalz und auf der Homepage bekannt gemacht.
Die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs erfolgen in der Zeit
vom 17.03.2025
bis einschließlich 25.04.2025
Innerhalb des Auslegungszeitraums können die ausgelegten Planunterlagen im Internet auf der Homepage der Stadt Grünstadt, unter der folgenden Adresse abgerufen werden.
http://www.gruenstadt.de
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17. Teilbereichsänderung „Freiflächenphotovoltaikanlage Heerstraße/Pfalzwerke“