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Grünstadter Sonntags-Spiegel
Ausgabe 12/2025
Mitteilungen der Stadt Grünstadt
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Bekanntmachung des Zweckverbandes der am Stumpfwald Berechtigten (Neunmärker)

Bekanntmachung nach § 97 Abs. 1 GemO

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025/2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025/2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde am 12.03.2025 den Mitgliedern des Zweckverbandes der am Stumpfwald Berechtigen (Neunmärker) zugeleitet.

1.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025/2026 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbands­gemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz), Hauptstraße 86, Eisenberg, Zimmer 208, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Zweckverband zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die Haushalts­satzung für die Jahre 2025/2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet zur Einsichtnahme bereit.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Grünstadt mit Ortsteil Asselheim haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 86, 67304 Eisenberg, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025/2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an den Verbandsvorsteher Herrn Arnold Ruster, Hauptstraße 86, 67304 Eisenberg, oder elektronisch an m.fraede@vg-eisenberg.de einzureichen. Der Zweckverband wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Stadt Eisenberg, 06.03.2025
gez. Ruster, Verbandsvorsteher