Grabmalanlagen auf öffentlichen Friedhöfen unterliegen einer Prüfung ihrer Standsicherheit und sollen deshalb jedes Jahr geprüft werden. Damit leisten wir einen Beitrag zur Verkehrssicherheit auf unseren Friedhöfen.
Die Prüfung erfolgt voraussichtlich in der 14. Kalenderwoche 2024.
Für die Prüfung entstehen dem Nutzungsberechtigten keine Prüfkosten.
Die Standsicherheitsprüfungen der Grabmalanlagen erfolgen nach den Vorgaben der VSG 4.7 unter Verweis auf die Technische Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen (TA Grabmal) der Deutschen Natursteinakademie, dienen der Unfallverhütung und werden von einem Prüfberechtigten durchgeführt.