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Grünstadter Sonntags-Spiegel
Ausgabe 15/2025
Mitteilungen der Stadt Grünstadt
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Bekanntmachung des Wahlleiters

zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl in der Stadt Grünstadt am 15. Juni 2025

I.

Am Sonntag, dem 15. Juni 2025, von 8 bis 18 Uhr, findet die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters und am Sonntag, dem 29. Juni 2025 von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 9. Mai 2025, 12 Uhr, bei der Stadtverwaltung Grünstadt zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Stadtverwaltung Grünstadt erhalten.

Grünstadt, den 2.April 2025
Stadtverwaltung Grünstadt
gez.
Klaus Wagner
Bürgermeister und Wahlleiter