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Grünstadter Sonntags-Spiegel
Ausgabe 25/2023
Mitteilungen der Stadt Grünstadt
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Bekanntmachung der Stadt Grünstadt

Einsichtnahme in den Entwurf des 1. Nachtragshaushalts 2023 und Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan (Nachtragshaushalt 2023) habe ich am 15.06.2023 dem Stadtrat zugeleitet.

Der Entwurf des Nachtragshaushalts 2023 liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung im Rathaus, Kreuzerweg 2, Zimmer 24, 2. Obergeschoss bis zur Beschlussfassung über die Nachtragshaushaltssatzung durch den Stadtrat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht der Nachtragshaushalt 2023 im Internet unter www.gruenstadt.de (unter Bekanntmachungen) zur Einsichtnahme bereit.

Die Einwohnerinnen und Einwohner von Grünstadt haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung in der Rheinpfalz (17.06.2023) bei der Stadtverwaltung, Kreuzerweg 2, 67269 Grünstadt, Vorschläge zum Entwurf des Nachtragshaushalts 2023 (z. B. zu Einsparmöglichkeiten) einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Stadtverwaltung oder an den Bürgermeister, Kreuzerweg 2, 67269 Grünstadt, oder elektronisch an finanzabteilung@gruenstadt.de einzureichen. Der Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Stadtverwaltung Grünstadt, den 17.06.2023
Klaus Wagner, Bürgermeister