Wir möchten noch einmal auf die Hundesteuersatzung vom 16. Dezember 2019, zuletzt geändert mit der Satzung vom 07.09.2023, hinweisen und an die in §3 geltende Anzeigepflicht erinnern.
Wer einen Hund hält, hat ihn binnen von 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der Stadtverwaltung anzumelden bzw. bei Tod oder Wegzug abzumelden.
Wer diese Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann nach §11 mit einer Geldbuße bis zehntausend Euro geahndet werden.
Zur Erinnerung: Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund 96,00 € pro Jahr, für den zweiten Hund 144,00 € und für den dritten und jeden weiteren Hund 192,00 € und wird jeweils am 01.Juli eines Jahres in einem Betrag fällig.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Grünstadt, Finanzabteilung, Frau Praxl, Telefon 06359/805-506