Der Stadtrat der Stadt Grünstadt hat in seiner Sitzung am 14. Mai 2024 gemäß § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Stadt Grünstadt zum 31. Dezember 2022 beschlossen.
Gleichzeitig hat er dem Bürgermeister und den Beigeordneten, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung erteilt. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 114 Abs. 2 GemO öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht und den Beteiligungsberichten sowie der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom 01. Juli 2024 bis 11. Juli 2024 zu den Sprechzeiten montags, dienstags und freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Stadthaus, Kreuzerweg 2, Zimmer 24, 2. OG, öffentlich aus. Die Bekanntmachung finden Sie auch auf der Homepage www.gruenstadt.de (Bekanntmachungen).