Durch die Meldebehörden finden regelmäßig Veröffentlichungen bzw. Übermittlungen bestimmter Daten aus dem Melderegister statt.
Entsprechende Behörden und Institutionen sind:
Jeder Bürger hat das Recht, gegen die Weitergabe solcher Personendaten Widerspruch einzulegen. Dieser gilt dann bis auf Widerruf. Eine Begründung für diese Übermittlungssperre ist nicht notwendig. Sowohl die Einrichtung, als auch die Aufhebung sind kostenfrei.
Sollten Sie gezielt die Sperre für die Veröffentlichung von Jubiläen wünschen, denken Sie bitte daran, dies rechtzeitig zu veranlassen. Entsprechende Daten werden bis zu drei Monate im Voraus weitergereicht.
Möchten Sie eine solche Sperre eintragen lassen, bringen Sie dazu bitte Ihren gültigen Personalausweis mit. Alles Weitere wird dann zu den unten aufgeführten Öffnungszeiten vor Ort im Bürgerservice für Sie erledigt. Sofern Sie nicht persönlich erscheinen können, lassen wir Ihnen das entsprechende Formular gerne zukommen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Bürgerservice der Stadtverwaltung Grünstadt
Telefon 06359 / 805 – 115, buergerservice@gruenstadt.de