Wir suchen ab sofort für das Haus des Kindes im Südring,
Wir wünschen uns engagierte, einsatzfreudige, zuverlässige und belastbare Mitarbeiter/innen mit entsprechender Qualifikation und der Bereitschaft zur Teamarbeit in Vor- und Nachmittagsdiensten in einer interessanten Arbeitsumgebung. Ein professioneller Umgang mit den Eltern und Kindern ist uns ebenso wichtig wie der Wunsch Dazuzulernen und die Fähigkeit, sich selbst zu reflektieren und stetig an der eigenen Haltung arbeiten zu wollen. Im Haus des Kindes gibt es Krippenplätze, Kitaplätze und Hortplätze.
Bewerben können sich staatlich anerkannte Erzieher/innen sowie Erziehungskräfte mit gleichwertiger Ausbildung.
unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit oder Teilzeit
leistungsgerechtes Entgelt mit den im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen (z. B. betriebliche Altersversorgung, Jahressonderzahlung)
Leistungsentgelt im Rahmen der Dienstvereinbarung
Möglichkeit des Fahrrad-Leasing
Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Angabe zum möglichen Beschäftigungsbeginn sowie des Stellenanteiles (Vollzeit oder Teilzeit) bis 28.07.2023. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an die Stadtverwaltung Grünstadt, Zentralabteilung, Kreuzerweg 2, 67269 Grünstadt oder per Mail an stadt@gruenstadt.de
Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen nicht erfolgen. Es sollen daher keine Originale etc. eingereicht werden.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen bei der Stadtverwaltung Herr Dennis Geißler (Tel. 06359/805119 oder per E-Mail: dennis.geissler@gruenstadt.de) gerne zur Verfügung.
Im Haus des Kindes steht Ihnen die Leitung, Frau Kaiser gerne für weitere Informationen zur Verfügung. Sie erreichen Sie telefonisch unter 06359/924 203. Nähere Infos zu den Häusern finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.gruenstadt.de, Suchwort: Kindertagesstätten.
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu dienstlichen Zwecken bzw. zum Zwecke der Bewerberauswahl gemäß der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (Art. 88 DSGVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (§ 13 LDSG) zu.
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