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Grünstadter Sonntags-Spiegel
Ausgabe 32/2025
Mitteilungen der Stadt Grünstadt
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Hundesteuer in der Stadt Grünstadt

Haben Sie Ihren Hund schon angemeldet?

Zur Erfassung aller im Stadtgebiet gehaltenen Hunde führt die Stadtverwaltung Grünstadt eine Bestandsaufnahme durch. Deshalb erhalten alle Haushalte in der Stadt in den nächsten Wochen ein entsprechendes Anschreiben mit einem einfach auszufüllenden Rückantwortbogen.

Alle Hundehalter, die bisher ihren Hund noch nicht zur Besteuerung angemeldet haben, haben nach Erhalt des Schreibens vier Wochen Zeit dies nachzuholen.

Die Stadtverwaltung macht Ihnen die Erfüllung Ihrer steuerlichen Verpflichtungen ganz einfach. Wenn Sie einen Vierbeiner besitzen, für den bislang noch keine Hundesteuer bezahlt wird: Anmeldebogen ausfüllen und an die Stadtverwaltung Grünstadt, Kreuzerweg 2, 67269 Grünstadt schicken oder in den Briefkasten am Stadthaus einwerfen. Eine Zusendung per Mail an emma.praxl@gruenstadt.de ist ebenfalls möglich.

Diesbezüglich weisen wir auf die Hundesteuersatzung vom 16. Dezember 2019 (zuletzt geändert mit der Satzung vom 11. Oktober 2024) hin und erinnern an die in §3 geltende Anzeigepflicht.

Wer einen Hund hält, hat ihn binnen von 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der Stadtverwaltung anzumelden bzw. bei Tod oder Wegzug abzumelden.

Wer diese Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann nach §11 mit einer Geldbuße bis zehntausend Euro geahndet werden.

Zur Erinnerung: Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund 96,00 € pro Jahr, für den zweiten Hund 144,00 € und für den dritten und jeden weiteren Hund 192,00 € und wird jeweils am 01.Juli eines Jahres in einem Betrag fällig.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Grünstadt, Finanzabteilung, Frau Praxl, Telefon 06359/805-506