Bekanntmachung über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis zur Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Grünstadt und der insgesamten Durchführung der Wahl im Wege der Briefwahl
Das Wählerverzeichnis für die Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Grünstadt liegt aus in der Zeit vom 21. Oktober bis 25. Oktober 2024 in der Stadtverwaltung Grünstadt, Wahlamt, Kreuzerweg 2, 67269 Grünstadt. Jedermann kann Einsicht nehmen während der allgemeinen Öffnungszeiten, diese sind:
| Montag: | 08:30 - 12:30 Uhr |
| Dienstag: | 08:30 - 12:30 Uhr |
| Donnerstag: | 08:30 - 12:30 Uhr und von 14:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag: | 08:30 - 12:30 Uhr |
Alle Wahlberechtigten können die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
Die Wahl wird insgesamt im Wege der Briefwahl durchgeführt. Die Wahlberechtigten erhalten in der Zeit vom 7. Oktober bis 31. Oktober 2024 ihren Wahlschein und Briefwahlunterlagen von Amts wegen. Eines besonderen Antrages bedarf es nicht.
Mit den Briefwahlunterlagen erhalten die Wahlberechtigten ein Merkblatt für die Briefwahl.
An der Wahl teilnehmen kann, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Der Wähler hat im Zweifel seine Identität nachzuweisen.