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Grünstadter Sonntags-Spiegel
Ausgabe 35/2025
Mitteilungen der Stadt Grünstadt
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Der Forstzweckverband Jerusalemsberg-Leiningerwald informiert

Brennholzverkauf im Forstrevier Jerusalemsberg

Der Brennholzverkauf aus den Gemeindewäldern Altleiningen, Battenberg, Carlsberg, Gerolsheim, Kirchheim, Kleinkarlbach, Lambsheim, Neuleiningen, Wattenheim sowie der Stadt Grünstadt beginnt auch in diesem Jahr mit einer kurzen Informationsveranstaltung für alle Wald- und Holzinteressierten. An diesem Abend können Sie ihre Holzbestellung direkt aufgeben und werden bei der Holzzuteilung bevorzugt berücksichtigt.

Mo., 22. September, um 18.00 Uhr in Gerolsheim, Rathaus, Hintergasse 21

Mo., 22. September, um 19.30 Uhr in Kleinkarlbach im Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstraße 46

Di., 23. September, um 18.00 Uhr in Carlsberg-Hertlingshausen im Bürgerhaus, Hauptstraße 6

Dort erhalten Sie die notwendigen Informationen über den Verkauf und die Aufarbeitung von Brennholz im Gemeindewald. Sie können dort persönlich auch alle weiteren Fragen klären.

Die Informationsveranstaltung beginnt für alle gemeinsam zur angegeben Zeit. Im Anschluss können Sie direkt mit einem Bestellformular ihre Bestellung aufgeben. Eine Kopie Ihres Motorsägenscheins - sofern dieser noch nicht vorliegt - ist bitte mitzubringen.

Sie dürfen natürlich auch gerne an einer Veranstaltung in Ihrer Nachbargemeinde teilnehmen.

Da das Revier Jerusalemsberg ca. 2000 ha umfasst und eine Längenausdehnung von ca. 25 km hat, ist es nicht möglich in allen Bereichen zeitgleich Holz zu schlagen und zur Verfügung zu stellen. Eine grobe Absichtserklärung mit Ihrer Bestellung ermöglicht es uns wiederum, die Hiebe über Winter so zu planen, dass ausreichend Brennholz vorhanden ist. Es wird versucht Ihnen möglichst bis Ende März 2026, in der Nähe Ihres Wohnortes, Holz bereit zu stellen.

Für alle, die an keinem dieser Termine teilnehmen können, besteht ab dem 24. September die Möglichkeit eine Bestellung telefonisch unter 06305-9947983 oder per E-Mail an christian.hoffmann@wald-rlp.de aufzugeben.

Es wird erneut darauf hingewiesen, dass der Motorsägen-Schein aus sicherheits- und versicherungstechnischen Gründen Voraussetzung für den Erwerb von Brennholz ist.