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Grünstadter Sonntags-Spiegel
Ausgabe 37/2024
Mitteilungen der Stadt Grünstadt
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Betreuende Grundschule und Essensausgabe an der Theodor-Heuss-Schule in Asselheim

Die Stadt Grünstadt sucht ab Januar 2025 für die Betreuende Grundschule an der Theodor-Heuss-Schule und die damit verbundenen Arbeiten freundliche, hilfsbereite und flexible Kräfte (m/w/d). Die Stelle ist zunächst bis zum 31.07.2025 befristet. Bei entsprechender Eignung und Weitergenehmigung durch das Land ist eine Verlängerung vorgesehen. In der Zukunft wird nach Möglichkeit eine unbefristete Beschäftigung angestrebt.

Ihr Tätigkeitsbereich umfasst die Betreuung von Schulkindern von montags bis freitags nach Unterricht mit jeweils 4 Stunden am Tag (20 Wochenstunden). Vorerfahrungen im pädagogischen Bereich sind willkommen, aber keine Voraussetzung. Weiterhin wären in diesem Rahmen auch die Essensausgabe und die erforderlichen Vor- und Nachbereitungen zu erledigen.

Wir freuen uns auf eine motivierte Kraft und legen für die Arbeit an der Schule besonderen Wert auf den guten Umgang mit den Kindern und Kollegen. Teamfähigkeit ist jedoch ebenso wichtig wie die Fähigkeit, selbstständig zu arbeiten und den Arbeitsablauf zu organisieren.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Rektorin der Grundschule, Frau Köhler (Tel.: 06359/960 242) oder von der Stadtverwaltung Grünstadt, Herr Geißler, (Tel.: 06359/805-119) zur Verfügung.

Interessiert?

Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Angabe des Stellenanteiles bis 20.09.2024. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an die Stadtverwaltung Grünstadt, Zentralabteilung, Kreuzerweg 2, 67269 Grünstadt oder per Mail an stadt@gruenstadt.de

Aus Kostengründen kann eine Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht erfolgen. Daher bitten wir, keine Originale sowie Schnellhefter, Sichthüllen, etc. einzureichen.

Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu dienstlichen Zwecken bzw. zum Zwecke der Bewerberauswahl gemäß der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (Art. 88 DSGVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (§ 13 LDSG) zu.