Die Verwendung des E-Rezepts, für die Verordnung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln bei gesetzlich versicherten Personen, ist seit 01.01.2024 verpflichtend.
Unter Umständen tauchen bei Seniorinnen und Senioren Fragen auf, wie z. B. „Wie kann ich mein Rezept (online) einlösen?“ oder „Kann mein Angehöriger meine Verordnung abholen?“ oder „Was ist, wenn etwas Verordnetes in der Apotheke nicht lieferbar ist?“ etc.
Um die Unsicherheiten zu nehmen beantwortet Ihnen die Fachkraft GemeindeschwesterPlus Fr. Birgit Langknecht gerne Fragen, rufen Sie sie an am Dienstag 06.02.2024 von 9-11 Uhr unter der Telefonnummer 06322-9619126.