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Grünstadter Sonntags-Spiegel
Ausgabe 43/2023
Mitteilungen der Stadt Grünstadt
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Bekanntmachung Verschonungssatzung 2023

der Stadt Grünstadt zur Verschonung von Abrechnungsgebieten gemäß § 12 der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen in der Stadt Grünstadt vom 10.10.2023

Der Stadtrat der Stadt Grünstadt hat am 10.10.2023 auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit gültigen Fassung und der §§ 2 Abs.1, 5 Abs. 2 und Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung, die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel 1

Die Satzung der Stadt Grünstadt zur Verschonung von Abrechnungsgebieten gemäß § 12 der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau der Verkehrsanlagen der Stadt Grünstadt vom 30.10.2015, zuletzt geändert mit Satzung vom 05.11.2019, wird wie folgt geändert:

§ 1

lautet wie folgt:

Gemäß § 10 a Abs. 5 KAG wird abweichend von § 10a Abs. 1 Satz 2 KAG festgelegt, dass Grundstücke, die zu den in Folgenden aufgezählten Verkehrsanlagen Zufahrt oder Zugang nehmen können, erstmals nach Ablauf der genannten Jahre bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrags berücksichtigt werden:

Abrechnungsgebiet „westlich der Bahnlinie“:

1.

Berggasse

(von Westring bis Feldrand)

2026

2.

Bückelhaube

(von Parkweg bis Wendehammer)

2029

3.

Fußgängerzone

(bestehend aus den Straßen: Hauptstraße, teilweise Turnstraße, Bahnhofstraße und Poststraße)

2030

4.

Luitpoldplatz West

2026

5.

Parkweg

(von Berggasse bis Nordring)

2029

6.

Ringgasse

(von Fuzo bis Östlicher Graben)

2028

7.

Taubengartenhohl

2025

8.

Tiefenthaler Straße

(von Westring bis Sausenheimer Straße)

2025

9.

Von-Pfeil-Straße

2025

10.

Lessingstraße südl. Teilstück

(östl. angrenzend an Pfortmüllerstraße)

2033

11.

Albert-Schweitzer-Straße

2033

12.

Kolpingstraße

2033

13.

Siebenpfeifferstraße

2033

Abrechnungsgebiet „östlich der Bahnlinie“

1.

Schlachthofstraße

(östlicher Abschnitt)

2025

Abrechnungsgebiet „Gewerbe- und Industriegebiet“

1.

Max-Planck-Straße

(Verlängerung Flst. Nr. 2574/10)

2027

2.

Neubaugebiet In der Bitz

(in dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes In der Bitz - Änderung 4)

2037

Abrechnungsgebiet „Asselheim“

1.

Neubaugebiet Battenbühl

(in dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Battenbühl Ost Wormser Straße Änderung

2024

Artikel 2

Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2023 in Kraft.

Grünstadt, den 16.10.2023
Klaus Wagner
Bürgermeister

Hinweis:

Es wird gemäß § 24 Absatz 6 GemO darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Verletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der Frist von einem Jahr nach der Bekanntmachung der Satzung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadtverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Absatz 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der o.g. Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.