Da der Herbst bereits wieder begonnen hat, möchte die Stadt wie im vergangenen Jahr auf Folgendes aufmerksam machen:
Die seit 01.07.2023 rechtsgültige Straßenreinigungssatzung regelt u.a. wer und in welchem Umfang verpflichtet ist, die öffentlichen Gehwege zu reinigen. Hiernach ist das Laub, unabhängig von welchem Baum es stammt, genau wie sonstige Verschmutzungen auf den öffentlichen Gehwegen auch, von den betroffenen Anliegern selbst zu entfernen. Diese Arbeiten werden nicht vom städtischen Bauhof übernommen. Es ist zu beachten, dass die Anlieger daher auch in der Haftung stehen, sollte es zu einem Sturz oder einer sonstigen Schädigung Dritter auf dem jeweiligen Gehwegteil kommen.
Die Stadt weist darauf hin, dass das jeweils anfallende Laub NICHT in Säcken am Straßenrand zu sammeln oder in den öffentlichen Mülleimern oder Entwässerungsmulden zu entsorgen ist. Vielmehr ist es von den Anliegern selbstständig nach den entsprechenden Vorgaben z.B. auf dem Wertstoffhof in Grünstadt zu entsorgen.
Die Stadt übernimmt nur die Straßenreinigung und den Winterdienst auf Straßen, die im Anhang 1 der Straßenreinigungssatzung aufgelistet sind. Für weitere Informationen finden Sie die Satzungen über die Reinigung öffentlicher Straßen mit Anlagen und die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Gebührensatzung) mit entsprechenden Anlagen auf der Homepage der Stadt unter folgendem Link:
https://www.gruenstadt.de/rathaus-politik/verwaltung/satzungen/.