Der Wahlausschuss der Stadt Grünstadt hat in seiner Sitzung am 24.09.2024 festgestellt, dass zur Wahl zum Beirat für Migration und Integration am Sonntag, dem 10. November 2024, nur ein gültiger Wahlvorschlag eingegangen ist. Die Mindestzahl gültiger Wahlvorschläge liegt bei 7. Die Wahl fällt somit aus.
Gemäß § 7 Absatz 3 der Satzung der Stadt Grünstadt über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom 16.12.2019, zuletzt geändert durch die Änderungssatzung vom 01.07.2024, wird somit ein Beirat berufen. Die Anzahl der Mitglieder beträgt bis zu 9.
Die Stadt Grünstadt bittet Sie um Mitwirkung. Wenn Sie sich im Beirat für Migration und Integration engagieren wollen, teilen Sie uns dies bitte bis 08.11.2024 schriftlich (postalisch oder per E-Mail an „wahlen@gruenstadt.de“ mit). Das Mindestalter zur Mitwirkung beträgt 16 Jahre. Sie müssen seit dem 10.08.2024 ununterbrochen in Grünstadt mit Hauptwohnsitz gemeldet sein und dürfen nicht in Deutschland oder Ihrem Herkunftsland vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Wir streben eine geschlechtergerechte Besetzung an und möchten Frauen besonders ermutigen, sich zu melden.
Aus der Mitte der damit ausgesuchten und vom Stadtrat gewählten Personen sind dann eine/ein Vorsitzende/r sowie die Stellvertretung und eine/n Schriftführer/in zu bestimmen. Dies wird der Beirat in seiner ersten Sitzung vornehmen.