Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten
Der Stadtrat der Stadt Grünstadt hat in seiner Sitzung am 29. November 2022 gemäß § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Stadt Grünstadt zum 31. Dezember 2020 beschlossen.
Gleichzeitig hat er dem Bürgermeister und den Beigeordneten, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung erteilt. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 114 Abs. 2 GemO öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht und den Beteiligungsberichten sowie der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom 08. Dezember bis 19. Dezember 2022 zu den Sprechzeiten montags, dienstags und freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Stadthaus, Kreuzerweg 2, Zimmer 24, 2. OG, öffentlich aus. Da die Verwaltung derzeit grundsätzlich für den Besucherverkehr geschlossen ist, werden die Einwohnerinnen und Einwohner gebeten, unter 06359/805-501 einen Termin zur Einsichtnahme zu vereinbaren. Die Bekanntmachung finden Sie auch auf der Homepage www.gruenstadt.de (Aktuelles/Bekanntmachungen).