Titel Logo
Grünstadter Sonntags-Spiegel
Ausgabe 50/2025
Mitteilungen der Stadt Grünstadt
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Testkäufe in Grünstadt decken zahlreiche Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz auf

Das Ordnungsamt der Stadt Grünstadt hat in den vergangenen Wochen mehrere Testkäufe im gesamten Stadtgebiet durchgeführt. Ziel der Aktion war es, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Verkauf von Alkohol, E-Zigaretten und Tabakwaren an Minderjährige zu kontrollieren.

Insgesamt wurden 10 Testkäufe in verschiedenen Verkaufsstellen des Stadtgebiets durchgeführt – darunter Kioske, Tankstellen und Supermärkte. Die Kontrollen erfolgten stichprobenartig und unter realistischen Bedingungen.

Das Ergebnis fällt deutlich aus:

In sieben Fällen wurde gegen geltende Jugendschutzbestimmungen verstoßen. Die jugendlichen Testkäuferinnen und Testkäufer erhielten problemlos altersbeschränkte Ware, obwohl dies gesetzlich untersagt ist, darunter Vapes, hochprozentigen Alkohol und Zigaretten. Besorgniserregend ist, dass einige Verkaufsstellen, die bereits bei früheren Kontrollen negativ aufgefallen sind, erneut gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen haben. So wurden Vapes ausgehändigt, die über keine Steuerbanderole verfügen und deren Nikotingehalt den gesetzlichen Höchstwert um ein Vielfaches übersteigt. Auch unversteuerte Zigaretten gelangten in den Verkauf. Lediglich drei Betriebe hielten sich vollständig an die Vorgaben und verweigerten konsequent den Verkauf. Die meisten Gewerbetreibenden zeigten sich bei der Ansprache nach dem Testkauf einsichtig und haben zukünftig mehr Aufmerksamkeit zugesagt. Bei anderen muss die gewerberechtliche Zuverlässigkeit in Frage gestellt werden, wenn bei Ausübung des Gewerbes nachweislich mehrfach Jugendschutzbestimmungen nicht eingehalten werden.

Die festgestellten Verstöße werden nun ordnungsrechtlich verfolgt. Es drohen Bußgelder sowie weitere aufsichtsrechtliche Maßnahmen. Das zuständige Zollamt wurde über die Nichteinhaltung der Tabaksteuerpflicht informiert.

Die Ergebnisse verdeutlichen, wie wichtig regelmäßige Kontrollen zum Schutz der Jugendlichen und deren Gesundheit sind. Es soll so dazu beigetragen werden, dem unrechtmäßigen Verkauf an Minderjährigen entgegenzuwirken. Deshalb ist auch in Zukunft mit strichprobenartigen Überprüfungen zu rechnen. Das Ordnungsamt kündigt an, die Kontrolldichte bedarfsgerecht anzupassen und damit den Jugendschutz nachhaltig zu stärken.