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Grünstadter Sonntags-Spiegel
Ausgabe 6/2024
Mitteilungen der Stadt Grünstadt
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Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer und Nebenabgaben

Die Hebesätze der Grundsteuern A und B bleiben für das Kalenderjahr 2024 unverändert. Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbetrag) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07.08.1973 (Bundesgesetzblatt I S. 965) die Grundsteuer für das Kalenderjahr in der zuletzt für das Kalenderjahr 2023 veranlagten Höhe festgesetzt. Dies gilt gleichermaßen für die Ortskirchensteuer, den Deutschen Weinfonds, die Weinabsatzförderung und den Landwirtschaftskammerbeitrag.

Die Grundsteuer 2024 und die Nebenabgaben werden mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2024 bzw. Halbjahresbeträgen jeweils am 15. Februar und 15. August 2024 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer in einem Betrag am 01. Juli 2024 fällig.

Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Steuerbescheide für das Kalenderjahr 2024 erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Gegen die Festsetzung der Steuern, Abgaben und Beiträge kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadtverwaltung Grünstadt, Kreuzerweg 2, 67269 Grünstadt, erhoben werden.

Auf die Möglichkeit die fälligen Beträge im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens einziehen zu lassen wird hingewiesen. Die Vordrucke für das Abbuchungsverfahren sind bei der Stadtkasse und im Internet unter www.gruenstadt.de erhältlich.

Grünstadt, 08.02.2024
Stadtverwaltung Grünstadt