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Grünstadter Sonntags-Spiegel
Ausgabe 7/2024
Mitteilungen der Stadt Grünstadt
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Die Stiftung Grünstadt nimmt auch in diesem Jahr wieder Ausschüttungen an Grünstadter Vereine und/oder Institutionen vor

Die Stiftung Grünstadt unterstützt auch in diesem Jahr wieder Grünstadter Vereine und/oder Institutionen mit einer Förderung.

Um eine finanzielle Zuwendung zu erhalten, müssen Sie grundsätzlich ein steuerbegünstigter Grünstadter Verein oder Institution sein und auf den Gebieten des Stiftungszwecks (Kultur, Heimatpflege, Sport oder Förderung des Völkerverständigungsgedankens) das Gemeinwesen in Grünstadt voranbrigen.

Interessierte Grünstadter Vereine oder Institutionen können Ihren schriftlichen Antrag mit dem Zweck für die mögliche Zuwendung bis spätestens 15. März 2024 bei der

Stiftung Grünstadt

c/o Stadtverwaltung Grünstadt

Kreuzerweg 2

67269 Grünstadt

einreichen.

Der Stiftungsvorstand wird dann in seiner Sitzung am 18. April 2024 die Höhe der diesjährigen Förderung sowie über die eingegangenen Anträge entscheiden. Eine Aufteilung der vorhandenen Mittel auf mehrere Vereine oder Institutionen ist ebenfalls möglich. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Karin Beck, Tel. 06359/805-510 oder Frau Vanessa Dinger, Tel. 06359/805-503 (vormittags),

E-Mail: stiftung@gruenstadt.de