über die Genehmigung der 16. Teilbereichsänderung des Flächennutzungsplanes > Weinbauliche Lager- und Produktionshalle < gemäß § 6 Abs. 5 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Grünstadt hat am 06.12.2022, nach Abschluss des nach dem Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschriebenen Verfahrens, den Feststellungsbeschluss zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich > Weinbauliche Lager- und Produktionshalle < gefasst.
Mit der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes und der parallelen Aufstellung eines Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer zusätzlichen Lager- und Produktionshalle für einen bestehenden Weinbaubetrieb geschaffen werden, um einen Teil der Lager- und Produktionskapazität des Betriebs aus der alten Ortslage auszulagern.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim, als zuständige höhere Verwaltungsbehörde, hat mit Verfügung vom 12. Januar 2023 (Az: 1/13/Ri) die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Grünstadt gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB rechtswirksam.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen (§ 215 BauGB) wird wie folgt hingewiesen:
Unbeachtlich werden
| 1. | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, |
| 2. | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans |
| 3. | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, |
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung, einschließlich der zusammenfassenden Erklärung gem. § 6a Abs. 1 BauGB, kann nun im Internet auf der Homepage der Stadt Grünstadt unter: http://www.gruenstadt.de/Unsere Stadt/Bauen, Planen &Wohnen/Bebauungspläne/Rechtskräftige Pläne/Asselheim und im Rathaus der Stadt Grünstadt, Kreuzerweg 7, Erdgeschoss, Zimmer 1 und 6, während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft erbeten werden (§ 6 Abs. 5 Satz 4 BauGB).
Grünstadt, den 17.02.2023
Stadtverwaltung Grünstadt
Klaus Wagner, Bürgermeister