Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Am Bergel, Abschnitt 1“
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Grünstadt hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 01.10.2024 die Einleitung des gesetzlichen Verfahrens gem. §§ 2 ff. BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans „Am Bergel, Abschnitt 1“ beschlossen.
Mit diesem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen zusätzlichen Mitarbeiter- und Besucherparkplatz für das Kreiskrankenhaus Grünstadt mit 56 teilweise überdachten Einstellplätzen geschaffen werden. Der Bebauungsplane „Am Bergel, Abschnitt 1“ überplant hierzu eine rd. 2.200 qm große Teilfläche des insgesamt rd. 1,6 ha umfassenden weinbaulich genutzten Grundstücks Flst. Nr. 1044/1, westlich des bestehenden Besucherparkplatzes bzw. nördlich der Straße Am Bergel.
Die Umgrenzung des Geltungsbereichs des aufzustellenden Bebauungsplanes „Am Bergel, Abschnitt 1“ ist im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 des BauGB bekannt gemacht.
In seiner öffentlichen Sitzung vom 01.10.2024 hat der Stadtrat sodann dem Vorentwurf des Bebauungsplans „Am Bergel, Abschnitt 1“ in der Fassung 12/2024 zugestimmt und auf dieser Grundlage die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung beschlossen.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung dient gem. § 3 (1) BauGB der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Lösungen für die Neugestaltung eines Gebiets sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.
Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung erfolgt nun in Form einer Veröffentlichung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes (planzeichnerische und textliche Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht, bereits vorliegende Umweltgutachten) im Internet sowie einer parallelen öffentlichen Auslegung der entsprechenden Planunterlagen. Hierbei wird auch die Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu äußern bzw. diese zu erörtern.
Die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs erfolgen in der Zeit
vom 24. 02 2025 bis einschließlich 28.03.2025
Innerhalb des Auslegungszeitraums können die ausgelegten Planunterlagen im Internet auf der Homepage der Stadt Grünstadt, unter der folgenden Adresse abgerufen werden.
http://www.gruenstadt.de
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Bebauungsplan „Am Bergel, Abschnitt 1“
Außerdem können die o.g. Planunterlagen im Rathaus der Stadt Grünstadt, -Bauabteilung-, Kreuzerweg 7, Erdgeschoss, im Flurbereich vor Zimmer 1, während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr eingesehen werden, wobei auch die Möglichkeit zur persönlichen Äußerung und Erörterung des Bebauungsplanentwurfs gegeben ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die veröffentlichten Planunterlagen sind auch über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz abrufbar (www.geoportal.rlp.de).
Während des Auslegungszeitraums können von jedermann Stellungnahmen zur Planung schriftlich an die Stadtverwaltung Grünstadt, Kreuzerweg 2, 67269 Grünstadt oder per E-Mail an bauleitplanverfahren@gruenstadt.de vorgebracht werden.