Die Stadtverwaltung Grünstadt sucht zur Verstärkung der Ordnungs- und Sozialabteilung zum nächstmöglichen Zeitpunkt:
bis Entgeltgruppe 6 - Voll- / Teilzeit - unbefristet
| Ihre Aufgaben • Allgemeine Bürgerbüroangelegenheiten - Melde-,Pass- + Ausweisangelegenheiten - Fundangelegenheiten - Gebührenkasse - Beglaubigungen - Unterstützung bei der Durchführung von Wahlen - Bearbeitung der Ausgangspost • Erteilung von Auskünften und Informationen am Empfang, Telefondienst | Ihr Profil • Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) • Alternativ Ausbildung im kaufmännischen Bereich • Einschlägige Berufserfahrung wünschenswert • freundliches, gewandtes und sicheres Auftreten gegenüber Dritten • Teamorientiertes Arbeiten • PC-+Softwarekenntnisse, insbes. MS-Office |
| Wir bieten: | |
| • | leistungsgerechtes Entgelt mit den im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen (z.B. betriebliche Altersversorgung, Leistungsentgelt, Jahressonderzahlung) bis E 6 TVöD |
| • | interessantes + abwechslungsreiches Aufgabengebiet, Arbeiten im Team |
| • | Flexible Arbeitszeiten im Rahmen der Gleitzeit in Abstimmung im Team |
| • | Betriebliches Gesundheitsmanagement, Möglichkeit des Fahrrad-Leasing |
Interessiert?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit Angabe zum möglichen Beschäftigungsbeginn bis spätestens 27.03.2023. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an die Stadtverwaltung Grünstadt, Zentralabteilung, Kreuzerweg 2, 67269 Grünstadt oder per Mail an stadt@gruenstadt.de
Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen nicht erfolgen. Es sollen daher keine Originale etc. eingereicht werden.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Lisa Matheis (Telefon: 06359/805-224) oder Herr Jürgen Bracht (Telefon: 06359/805-301 gerne zur Verfügung.
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu dienstlichen Zwecken bzw. zum Zwecke der Bewerberauswahl gemäß der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (Art. 88 DSGVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (§ 13 LDSG) zu.