Erweiterungen bestehender Energie-Erzeugungsanlagen durch Batteriespeichersysteme
Angesichts der steigenden Energiepreise rüsten immer mehr Betreiber von Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken Batteriespeicher nach, um ihre Eigenverbrauchsquote zu erhöhen. Wie jede Veränderung an bestehenden Erzeugungsanlagen, wie z. B. Austausch Wechselrichter Anlagenerweiterung, Umstellung auf Eigenverbrauch etc., ist die Nachrüstung eines Batteriespeichers bei den Grünstadter Stadtwerken als zuständigem Stromnetzbetreiber anzumelden und im Marktstammdatenregister als eigenständige Einheit zu registrieren.
Betreiber von Energie-Erzeugungsanlagen, die eine Installation eines Speichers planen, bereits einen installiert haben oder eine andere Veränderung an ihrer Erzeugungsanlage vornehmen möchten, sollten sich rechtzeitig vor der Durchführung mit den Stadtwerken in Verbindung setzen.
Aufhebung der 70 %-Wirkleistungsbegrenzung bei Photovoltaik-Anlagen bis 7 kWp
Seit dem 01.01.2023 können Anlagenbetreiber von Photovoltaikanlagen bis maximal 7 kWp auch mit Inbetriebnahme vor dem 15.09.2022 die 70 %-Wirkleistungsbegrenzung aufheben lassen. Hierfür ist vor der Umsetzung ein Antrag beim zuständigen Stromnetzbetreiber zu stellen. Dieser gilt als genehmigt, wenn der Netzbetreiber nicht innerhalb eines Monats eine anderslautende Rückmeldung gibt. Erst nach Genehmigung darf die Wirkleistungsreduzierung aufgehoben werden. Anschließend sind die Daten der Anlage im Marktstammdatenregister entsprechend zu korrigieren.
Den Vordruck zur Antragstellung kann man von der Website der Stadtwerke Grünstadt, www.swen-gruenstadt.de, im Bereich Netze unter Strom, Netzanschluss, herunterladen.
Installation von steckerfertigen Photovoltaikanlagen
Seit Beginn der Energiekrise werden vermehrt steckerfertige Photovoltaikanlagen - auch „Balkonkraftwerke“ oder „PlugIn-Anlagen“ genannt - installiert. Auch wenn diese „Mini-PV-Anlagen“ keinen aufwändigen Anmeldeprozess erfordern und in der Regel nicht gefördert werden, so sind doch einige Dinge zu beachten.
Bis zu einer Wechselrichterleistung von 600 Watt je Hausanschluss dürfen diese Anlagen vom Betreiber selbst angeschlossen werden. Hierbei ist jedoch eine spezielle Energiesteckvorrichtung unter Berücksichtigung der Anforderungen der VDE vorgeschrieben. Bitte informieren Sie sich vor der Installation über die Voraussetzungen und lassen Sie Ihre Hausinstallation von einer Elektrofachkraft überprüfen.
Bei einer Wechselrichterleistung von mehr 600 Watt je Hausanschluss muss die Installation von einem fachkundigen Dritten, also einem Elektrofachbetrieb vorgenommen und bestätigt werden.
In jedem Fall ist eine steckerfertige Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister zu registrieren und bei den Stadtwerken Grünstadt als dem zuständigen Stromnetzbetreiber vor der Inbetriebnahme anzumelden. Bevor die Anlage betrieben werden darf, muss geprüft werden, welche Art Zähler verbaut ist. Ggf. wird ein Zählertausch notwendig. Keinesfalls darf eine Photovoltaikanlage in Betrieb genommen werden, wenn noch ein „alter“ Zähler ohne Rücklaufsperre den Strombezug misst.
Den Vordruck zur Anmeldung kann man auf der Website der Stadtwerke Grünstadt unter www.swen-gruenstadt.de im Bereich Netze unter Strom, Netzanschluss herunterladen.