Vom 1.03.2024 bis zum 31.12.2026 unterhält die Gemeinde Limburgerhof ein kommunales Förderprogramm und bezuschusst private Haushalte beim Kauf und der Installation von Balkonkraftwerken mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 200,00 Euro. Anträge in digitalem und Papier-Format sowie die Richtlinien der Förderung, ein Merkblatt zur Montage und ein Katalog häufig gestellter Fragen mit Antworten finden sich auf der Homepage der Gemeinde unter
www.limburgerhof.de/balkonkraftwerke.
Ziel der Förderung ist es, durch Balkonkraftwerke den Einsatz von erneuerbaren Energien innerhalb der Gemeinde Limburgerhof zu erhöhen und damit einen lokalen Beitrag zur Verringerung von Treibhausgasemissionen und somit zum Klimaschutz zu leisten. Bei Balkonkraftwerken handelt es sich um Mini-Solaranlagen mit einer Leistung bis maximal 800 Watt, die üblicherweise am Balkon, auf der Terrasse oder dem Garagendach angebracht werden. Andere geläufige Begriffe für Balkonkraftwerke sind Stecker-Solargeräte, Balkonmodule, Mini-Solaranlagen oder Plug & Play-Solaranlagen. Der regenerativ erzeugte Strom wird über eine Steckdose direkt in den Stromkreis des Hauses oder der Wohnung eingespeist. Auf diese Weise ist es nicht nur Hauseigentümern, sondern auch Mietern oder Wohnungseigentümern in Mehrfamilienhäusern möglich, eigenen Solarstrom zu produzieren. Im Gegensatz zu Photovoltaikanlagen auf dem Dach können die kleineren Stecker-Solargeräte von Privatpersonen selbst montiert, angeschlossen und direkt genutzt werden.
Sobald das zur Verfügung stehende Förderbudget ausgeschöpft ist, besteht kein Rechtsanspruch auf eine weitere Förderung durch die Gemeinde Limburgerhof. (Foto: pixabay)