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Amtsblatt Limburgerhof
Ausgabe 11/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Vollzug des Baugesetzbuches

Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan Denkmalschutzzone Alte und Neue Kolonie

Der Gemeinderat von Limburgerhof hat in seiner Sitzung am 05. März 2024 den Bebauungsplan „Denkmalschutzzone Alte und Neue Kolonie“ gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Denkmalschutzzone Alte und Neue Kolonie“ beinhaltet nachfolgende Grundstücke und Flürstücknummern:

Alte Kolonie

Hausnummer

Flurstück-Nr.

Brunckstraße

1 bis 39 (ungerade Hausnr.)

879 – 918

Sieglestraße

1 bis 40

788 – 793

795 – 806

808 – 819

821 – 830

833 – 872

Speyerer Straße

22 bis 32

873 – 878

Neue Kolonie

Hausnummer

Flurstück-Nr.

Berliner Platz

1 bis 6

777 – 782

Carostraße

1 bis 16, 18, 20

698 – 701

749 – 752

716 – 725

Hanserstraße

2 bis 6 (gerade Hausnr.)

8 bis 24

773 – 776

768 – 771

693 – 696

754 – 757

743 – 746

Kaiserallee

9 bis 27 (ungerade Hausnr.)

732 – 741

Knietschstraße

1 bis 24

676 – 691

763 – 770

Knospstraße

10 bis 40 (gerade Hausnr.)

704 – 715

727 – 730

Speyerer Straße

10 bis 16 (gerade Hausnr.)

784 – 787

Berliner Platz

Knospstraße

13

8 (Nebeneingang)

674

Berliner Platz

Freiplatz mit Feierabendhaus

672, 672/4

Lage und Grenzen können dem beigefügten Lageplan entnommen werden.

Der Bebauungsplan „Denkmalschutzzone Alte und Neue Kolonie“ wird durch die Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 88 Landesbauordnung rechtsverbindlich.

Der Bebauungsplan, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Hinweise und Empfehlungen, Begründung – Zusammenstellung der abwägungsrelevanten Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB – als gesonderter Teil der Begründung kann bei der Gemeindeverwaltung Limburgerhof im Fachbereich 2 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Zimmer 52, Burgunder Platz 2, 67117 Limburgerhof während der Dienststunden (montags bis freitags 8.00 – 12.30 Uhr, montags und donnerstags 14.00 – 17.00 Uhr) von Jedermann eingesehen werden.

Nach § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch sind

1.

eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften

2.

eine Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes unter der Berücksichtigung

des § 214 Abs. 2 und

3.

Mängel des Abwägungsprozesses nach § 214 Abs. 3 Satz 2

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung des Bebauungsplanes bei der Gemeindeverwaltung Limburgerhof, Fachbereich 2 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Burgunder Platz 2 in 67117 Limburgerhof geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzungen begründen soll ist darzulegen. Entschädigungsberechtigte können gemäß § 44 Abs. 3 Baugesetzbuch Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind.

Die Fälligkeit des Anspruchs ist dadurch herbeizuführen, dass die Leistung der Entschädigung bei der Gemeindeverwaltung Limburgerhof, Fachbereich 2- Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Burgunder Platz 2, 67117 Limburgerhof schriftlich beantragt wird. Der Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die o.g. Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird (§ 44 Abs. 4 Baugesetzbuch).

Eine Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) ist nach § 24 Abs. 6 GemO unbeachtlich, wenn sie innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter der Bezeichnung der Tatsache, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegen über der Gemeindeverwaltung Limburgerhof, Fachbereich 2- Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Burgunder Platz 2, 67117 Limburgerhof geltend gemacht wird. Hat jemand die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jeder diese Verletzung geltend machen.

Limburgerhof, den 07.03.2024
Gemeindeverwaltung
gez. Poignée
Bürgermeister