Für das Schuljahr 2025/2026 sind alle grundschulpflichtigen Kinder anzumelden.
Es müssen angemeldet werden:
Liegt eine offensichtliche oder vermutete geistige, seelische oder körperliche Behinderung vor, so ist der Schulleiter darauf hinzuweisen. Auskunft über eine evtl. Anmeldung direkt bei der zuständigen Förderschule erteilt die Schulleitung.
Für die Anmeldung der Kinder in der Domholzschule ist ausschlaggebend, dass der Wohnort nördlich der Bahnlinie liegt.
Kinder aus dem Südbereich, die die Ganztagsschule in der Domholzschule besuchen sollen, müssen trotzdem in der Carl-Bosch-Schule (Süd) angemeldet werden und zusätzlich einen schriftlichen Antrag auf Schulbezirkswechsel mitbringen.
Die anzumeldenden Kinder sind an diesem Tag nicht durch einen Sorgeberechtigten vorzustellen. Für ein erstes Kennenlerngespräch werden die Kinder gegebenenfalls zu einem gesonderten Termin eingeladen.
Die Anmeldung zum Schulbesuch kann nur erfolgen, wenn die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch sowie eine Kindergartenbestätigung vorgelegt werden.
Die Anmeldungen werden durchgeführt:
Domholzschule:
| Montag, 06. Mai 2024 | 08:30 Uhr bis 11:00 Uhr Buchstabe A - L |
| Mittwoch, 08. Mai 2024 | 08:30 Uhr bis 11:00 Uhr Buchstabe M – Z |
Im 1. Schuljahr ist täglich Unterricht von 08:00 Uhr bis 11:55 Uhr. Über diese reine Unterrichtszeit hinaus wird es an der Domholzschule auch im Schuljahr 2025/2026 vor und nach dem Unterricht die Möglichkeit für Ihr Kind geben, in der Betreuungsgruppe der Domholzschule an Schultagen ab 07:15 Uhr bis 08:00 Uhr und ab 11:55 Uhr bis 14:00 Uhr betreut zu werden. Info und Möglichkeit einer ersten Vormerkung bei der Schuleinschreibung.
Die Domholzschule ist seit dem Schuljahr 2006/2007 eine Ganztagsgrundschule. Das heißt, Eltern können ihr/e Kind/er dort auch über 11:55 Uhr hinaus bis 16:00 Uhr unterbringen. Dafür gibt es ein gesondertes Anmeldeformular in der Domholzschule auf der Schulhomepage der Domholzschule oder auf der Gemeinde. Eine Info-Veranstaltung „Ganztagsschule in Limburgerhof“ wird noch terminlich festgelegt und rechtzeitig bekannt gegeben.
Voraussichtlich im Februar 2025 können die Kinder, die in der Zeit vom 1. September bis einschließlich 31. Dezember 2019 geboren sind, angemeldet werden. Der genaue Termin wird rechtzeitig im Amtsblatt veröffentlicht!