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Amtsblatt Limburgerhof
Ausgabe 20/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Brunnen Trinkwasserversorgung

Bekanntmachung

1.

Der Zweckverband für Wasserversorgung Pfälzische Mittelrheingruppe hat bei der SGD Süd den Antrag auf Erteilung der gehobenen Erlaubnis für die Brunnen TB3 (Fl.-Nr. 1052/31) in der Gemarkung Mutterstadt zur öffentlichen Trinkwasserversorgung gestellt.

2.

Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist für das o. g. Vorhaben nach Einschätzung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Neustadt als zuständiger Oberer Wasserbehörde gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nicht erforderlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar ist.

3.

Es wird darauf hingewiesen, dass

3.1

die dem Vorhaben zugrunde liegenden Unterlagen (Plan) bei den Zweckverband für Wasserversorgung

Pfälzische Mittelrheingruppe

Am Wasserturm 2

67105 Schifferstadt

in der Zeit vom 21. Mai 2024 bis einschließlich 24. Juni 2024 zur Einsicht ausliegen;

3.2

die dem Vorhaben zugrunde liegenden Unterlagen (Plan) auch auf der Homepage der SGD Süd unter dem Link http://www.sqdsued.rlp.de (Menüpunkt „Service / Öffentlichkeitsbeteiligung / Bekanntmachungen“) abrufbar sind;

3.3

Einwendungen gegen das Vorhaben bei der

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt

und bei dem

Zweckverband für Wasserversorgung

Pfälzische Mittelrheingruppe

Am Wasserturm 2, 67105 Schifferstadt

bis spätestens zum 24. Juli 2024 schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden können;

3.4

mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen, die nicht auf besonderem privatrechtlichen Titel beruhen, ausgeschlossen werden;

3.5

bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem zu bestimmenden Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können;

3.6

bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen

-

die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,

-

die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann;

3.7

nachträgliche Auflagen wegen benachteiligender Wirkungen nur verlangt werden können, wenn der Betroffene die nachteiligen Wirkungen nicht voraussehen konnte.

Bekanntgabe gemäß §§ 5 und 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Verfahren zur Erteilung einer gehobenen Erlaubnis für die Zutageförderung und Ableitung von Grundwasser aus dem Brunnen 3 in der Gemarkung Mutterstadt zur öffentlichen Trinkwasserversorgung

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Neustadt gibt als zuständige Behörde bekannt, dass im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung einer gehobenen Erlaubnis für die Zutageförderung und Ableitung von Grundwasser aus dem Brunnen 3 in der Gemarkung Mutterstadt zur öffentlichen Trinkwasserversorgung eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.

Antragsteller für das Vorhaben ist der Zweckverband für Wasserversorgung Pfälzische Mittelrheingruppe, Am Wasserturm 2, 67105 Schifferstadt.

Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass das Vorhaben nach Einschätzung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz in Neustadt aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären.

Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.

Die geprüften Antragsunterlagen (Erläuterungsbericht, Lagepläne, Ausbaupläne und Bohrprofile, usw.) sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Neustadt, Friedrich-Ebert-Straße 14 in 67433 Neustadt zugänglich.

Diese Bekanntgabe ist auch ins Internet eingestellt unter der Adresse:

https://sqdsued.rlp.de/de/service/oeffentlichkeitsbeteiligunq-bekanntmachunqen/