Zum 21. Mai ist die erste Abschlagszahlung der Abwassergebühren fällig. Eine gesonderte Zahlungsaufforderung ergeht aus Kostengründen nicht. Das Gemeindewerk bittet alle Zahlungspflichtigen, die sich aus den Bescheiden ergebenden Abgaberaten rechtzeitig zu überweisen, um unnötige Mahnkosten zu vermeiden.
Davon nicht betroffen sind alle Abgabepflichtigen, die bereits das bequeme Abbuchungsverfahren nutzen und sich damit eine aufwändige Terminüberwachung ersparen.