Gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1 LBKG bestellt der Bürgermeister die Wehrleiterin oder den Wehrleiter und eine oder mehrere Vertretungen nach Wahl durch die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der jeweiligen Feuerwehreinheit. Angehörige der Jugendfeuerwehr sind nach Vollendung des 16. Lebensjahres ebenfalls wahlberechtigt.
Die o.g. Feuerwehrangehörigen und Angehörigen werden hiermit zu einer Versammlung zur Wahl einer neuen Wehrleiterin oder eines neuen Wehrleiters und eine oder mehrerer Vertretungen der Feuerwehr Limburgerhof
am Mittwoch, 03.07.2024, 18.30 Uhr
ins Feuerwehrhaus Limburgerhof, Jahnstraße 18,
eingeladen.
| TOP 1: | Begrüßung und Feststellung der Anzahl der anwesenden Wahlberechtigten |
| TOP 2: | Bildung eines Wahlvorstandes |
| TOP 3: | Bekanntgabe der Wahlvorschläge |
| TOP 4: | Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber, Aussprache |
| TOP 5: | Wahl der Wehrleiterin oder des Wehrleiters |
| TOP 6: | Wahl einer oder mehrerer Vertretungen |
Den Vorsitz in der Versammlung führt der Bürgermeister. Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält. Wahlvorschläge können von dem Bürgermeister und allen Wahlberechtigten vor der Versammlung und in der Versammlung gemacht werden (§ 14 Abs. 2 LBKG).