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Amtsblatt Limburgerhof
Ausgabe 22/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Wahl einer neuen Wehrleitung

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 GemO im Amtsblatt

Bekanntmachung gemäß § 14 Abs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG).

Gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1 LBKG bestellt der Bürgermeister die Wehrleiterin oder den Wehrleiter und eine oder mehrere Vertretungen nach Wahl durch die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der jeweiligen Feuerwehreinheit. Angehörige der Jugendfeuerwehr sind nach Vollendung des 16. Lebensjahres ebenfalls wahlberechtigt.

Die o.g. Feuerwehrangehörigen und Angehörigen werden hiermit zu einer Versammlung zur Wahl einer neuen Wehrleiterin oder eines neuen Wehrleiters und eine oder mehrerer Vertretungen der Feuerwehr Limburgerhof

am Mittwoch, 03.07.2024, 18.30 Uhr

ins Feuerwehrhaus Limburgerhof, Jahnstraße 18,

eingeladen.

Tagesordnung:

TOP 1:

Begrüßung und Feststellung der Anzahl der anwesenden Wahlberechtigten

TOP 2:

Bildung eines Wahlvorstandes

TOP 3:

Bekanntgabe der Wahlvorschläge

TOP 4:

Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber, Aussprache

TOP 5:

Wahl der Wehrleiterin oder des Wehrleiters

TOP 6:

Wahl einer oder mehrerer Vertretungen

Den Vorsitz in der Versammlung führt der Bürgermeister. Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält. Wahlvorschläge können von dem Bürgermeister und allen Wahlberechtigten vor der Versammlung und in der Versammlung gemacht werden (§ 14 Abs. 2 LBKG).

gez. Andreas Poignée
Bürgermeister