Der Planfeststellungsbeschluss der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd vom 10.05.2023, Az. 312-211 – 2/17, der das o.g. Vorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 12.06.2023 bis einschließlich 26.06.2023 bei der
| - | Stadtverwaltung Ludwigshafen, Zimmer-Nr. 208, Bismarckstraße 29, 67059 Ludwigshafen |
| - | Gemeindeverwaltung Limburgerhof, Zimmer-Nr. 52, Burgunder Platz 2, 67117 Limburgerhof |
| - | Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen, Zimmer-Nr. 2.03, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee |
während der allgemeinen Dienststunden, zu jedermanns Einsicht aus.
Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch im Internet unter der Internetadresse www.sgdsued.rlp.de in der Rubrik „Öffentlichkeitsbeteiligung / Bekanntmachungen“ sowie auf dem UVP-Portal der Bundesländer unter www.uvp-verbund.de eingesehen werden. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.
Der Planfeststellungsbescheid wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt.