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Amtsblatt Limburgerhof
Ausgabe 25/2025
Gemeindemitteilungen
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Haushaltsausgleich erfüllt

Informationen zum Rechnungsabschluss 2024 der Gemeinde Limburgerhof

Der Ergebnishaushalt der Gemeinde Limburgerhof schloss 2024 mit einem Jahresüberschuss von 505 T€ ab. Dies entspricht im Vergleich zur Planung (+3 T€) einer Verbesserung von 502 T€, sodass sich das Eigenkapital auf etwa 92,4 Mio. € beziffert.

Die Finanzrechnung besteht im Gegensatz zur Ergebnisrechnung mit dem laufenden und investiven Teil aus zwei Komponenten und bildet den tatsächlichen Zahlungsfluss gemäß Kassenwirksamkeitsprinzip ab. Aufgrund einer positiven Finanzspitze mit einem Plus von 1.292 T€ ist die sogenannte dauerhafte Leistungsfähigkeit gewährleistet und hat sich gegenüber der Planung (+677 T€) um 615 T€ verbessert. Dies bedeutet, dass die Gemeinde im Haushaltsjahr 2024 in der Lage war, mit Hilfe der laufenden Einzahlungen die laufenden Auszahlungen zuzüglich zu leistender Tilgungszahlungen zu finanzieren.

Die Finanzierung des negativen Investitionssaldos mit einem Minus von 1.935 T€ konnte durch die Aufnahme eines Investitionskredits (1.625 T€) und Inanspruchnahme eines Teils der positiven Finanzspitze (310 T€) gesichert werden. Nach Abzug noch abzuführender Gelder verbleibt ein Liquiditätsüberschuss von 700 T€, welcher den Kassenbestand auf etwa 2,7 Mio. € anwachsen lässt. Dieser ist im Wesentlichen zur Finanzierung von Mittelüberträgen in das Haushaltsfolgejahr (2,45 Mio. €) sachlich gebunden und verdeutlicht, dass veranschlagte Maßnahmen sich in das Folgejahr verlagern.

Der Schuldenstand beläuft sich zum Bilanzstichtag 31.12.2024 auf etwa 11,2 Mio. € und entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 937 € je Einwohner. Diese liegt unterhalb des Landesdurchschnitts vergleichbarer Kommunen (1.083 € je Einwohner).

Somit kann der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich trotz schwieriger Zeiten infolge weltpolitischer Verwerfungen erfüllt werden. Das ist in Anbetracht deutlich rückläufiger Gewerbesteuereinnahmen (1,5 Mio. € statt durchschnittlich 4,0 Mio. €) besonders bemerkenswert. Durch den Rückgang der Steuerkraft erhält die Gemeinde Limburgerhof im Vorjahresvergleich über den kommunalen Finanzausgleich als finanzschwächere Kommune höhere Schlüsselzuweisungen (+1,3 Mio. €) zur Sicherung der sogenannten Mindestfinanzausstattung (Bewältigung kommunaler Aufgaben im Sinne der Daseinsvorsorge). Weiterhin reduziert sich die Umlagelast gegenüber dem Landkreis (minus 0,75 Mio. €), da sich die Berechnung der Kreisumlage ebenso nach der Steuerkraft richtet. Darüber hinaus ist die Höhe der Gewerbesteuerumlage vom Gewerbesteueraufkommen abhängig und infolge einer niedrigeren Steuerkraft entfällt die Zahlung einer Finanzausgleichsumlage.

Die Gemeinde Limburgerhof profitiert demnach vom sogenannten Solidarprinzip des kommunalen Finanzausgleichs und befindet sich im Gegensatz zu den Vorjahren auf der „Nehmerseite“. Auf der „Geberseite“ würde bedeuten, dass bei hoher Steuerkraft überproportional hohe Umlagen abgeschöpft werden, um die Finanzierung der finanzschwachen Kommunen zu gewährleisten.