Der Gewässerzweckverband Rehbach-Speyerbach führt von Anfang Juli - Ende Oktober die Pflege und Unterhaltsarbeiten an den Gewässern II. und II. Ordnung durch. Bezüglich der Durchführung der Unterhaltsarbeiten wird auf die §§ 39, 41 Wasserhaushaltsgesetz und §§ 34 ff Landeswassergesetz verwiesen. Die Anlieger und Hinterlieger der Gewässer haben das Betreten der Grundstücke zur Durchführung der Unterhaltsarbeiten zu dulden.