1. Änderung“ gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 13 a i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Limburgerhof hat in seiner Sitzung am 23.06.2026 beschlossen, den Bebauungsplan „Jahnstraße – 1. Änderung“ gemäß § 13 a BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen und das weitere Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird dieser Aufstellungsbeschluss hiermit bekanntgemacht.
Ziel des Bebauungsplanes „Jahnstraße – 1. Änderung“ ist, auf dem Grundstück Flurstück 46/47 Planrecht für den Bau einer Tagesklinik incl. psychiatrischer Institutambulanz zu schaffen. Diese Tagesklinik soll von der Stadtklinik Frankenthal gebaut und betrieben werden.
Aufgrund der Zielgebung ist es notwendig, den Bebauungsplan „Jahnstraße“ in einem 1. Änderungsverfahren zu modifizieren und anzupassen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Jahnstraße – 1. Änderung“ hat eine Größe von ca. 0,16 ha und wird wie folgt begrenzt:
| • | im Norden durch Teilbereiche der Speyerer Straße mit der Fl.-Nr. 46/10 |
| • | im Osten durch das Fl.-Nr. 46/49 und Teilbereiche der Jahnstraße mit der Fl. Nr. 2/3 • im Süden und Westen durch die P&R-Anlage mit der Fl.-Nr.46/46. |
Lage und Grenzen können dem nachstehenden Lageplan entnommen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.