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Amtsblatt Limburgerhof
Ausgabe 27/2026
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Eine gute Nachricht für Familien

Ganztagsschule an der Carl-Bosch-Schule startet zum neuen Schuljahr

 

An der Carl-Bosch-Schule tut sich etwas: Zum kommenden Schuljahr wird dort die Ganztagsschule in Angebotsform eingeführt. Das ist eines der wichtigsten Zukunftsprojekte in Limburgerhof – und eine gute Nachricht besonders für die Familien im Schulbezirk „Süd".

Bisher haben sich viele Familien aus diesem Schulbezirk für die Domholzschule in „Nord" entschieden, weil es dort schon seit rund 20 Jahren eine etablierte Ganztagsschule bis 16 Uhr gibt. Das bedeutete oft lange Wege oder sogar einen Schulwechsel wegen des Betreuungsangebots. Künftig können die Kinder eine Ganztagsschule direkt in ihrem eigenen Schulbezirk besuchen. Das stärkt die Wahlfreiheit der Familien und schafft ein wohnortnahes, zukunftsfähiges Angebot, das zugleich den neuen Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung (GaFöG) erfüllt.

Dass dieser Schritt richtig ist, bestätigt auch die jüngste Elternbefragung des Rhein-Pfalz-Kreises: Die meisten Eltern in Limburgerhof wünschen sich ein wohnortnahes Ganztagsangebot für ihre Kinder.

„Mit diesem Projekt investieren wir ganz bewusst in die Kinder unserer Gemeinde“, sagt die Erste Beigeordnete Petra Börstler. „Wir freuen uns auf einen guten Start ins kommende Schuljahr.“

Damit das gelingt, wird die Carl-Bosch-Schule in den kommenden Jahren baulich erweitert und für den Ganztagsbetrieb umgebaut. Mit der Planung hat die Gemeindeverwaltung das Architekturbüro Roth Architekten GmbH aus Schwetzingen beauftragt, der Raumbedarf ist mit der ADD bereits abgestimmt. In den kommenden Monaten wird die konkrete bauliche Umsetzung gemeinsam mit der Schule, dem Planungsbüro und den politischen Gremien erörtert. Für Limburgerhof ist das die größte Einzelinvestition seit Jahrzehnten – ein klares Bekenntnis zu einer modernen Schule und einem zukunftsfähigen Bildungsangebot. Die pädagogische Ausgestaltung des Ganztags liegt in der Verantwortung der Schule, die bauliche Umsetzung in der Verantwortung der Gemeindeverwaltung als Schulträger.