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Amtsblatt Limburgerhof
Ausgabe 29/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord"

4. Änderung und Erweiterung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.07.2023 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord – 4. Änderung und Erweiterung“ gefasst.

Ziel und Zweck der Planung ist, den bestehenden Gewerbebetrieben Erweiterungsflächen anzubieten und für externe Gewerbebetriebe eine Möglichkeit zu schaffen, sich vor Ort anzusiedeln.

Der Ausschuss für Bauen, Energie und Umwelt hat in seiner Sitzung am 29.04.2025 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nord – 4. Änderung“ hat eine Größe von insgesamt 25.360 m² und wird wie folgt begrenzt.

Im Norden durch Fl.-Nr.1796 und Teilbereiche der Fl.-Nrn. 1801 und 1885/8

Im Osten durch Teilbereiche der Fl.-Nrn. 1933 und 1934

Im Süden durch Teilbereiche der Fl.-Nrn. 1812/16, 1812/26, 1885/10, 1812/35, 1824/1, 1816/1 und durch Fl.-Nr. 1812/10

Im Westen durch Teilbereiche der Fl.-Nrn. 1797, 1798, 1799, 1800, 1801, 1802, 1803, 1804, 1805, 1806, 1807

Lage und Grenzen können dem beigefügten Lageplan entnommen werden.

Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom

25. Juli 2025 bis einschließlich 26. August 2025

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei der Gemeindeverwaltung Limburgerhof, Burgunder Platz 2, Zimmer 52, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung unterrichten lassen und sich zur Planung äußern.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Hinweise und Empfehlungen, Begründung, der Fachbeitrag Naturschutz - Zusammenstellung der abwägungsrelevanten Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB - als gesonderter Teil der Begründung – sowie das Abwasserbeseitigungskonzept mit integrierter Wasserhaushaltsbilanz liegen zur Einsichtnahme aus. Die Unterlagen werden zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Limburgerhof unter der Internetadresse der Gemeinde Limburgerhof (http://www.limburgerhof.de/aktuelles) und auf der Homepage des Geoportals RLP (http://www.geoportal.rlp.de) zugänglich gemacht.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2, Satz 2, 2. Halbsatz BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Limburgerhof, den 10.07.2025
gez. Poignée
Bürgermeister