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Amtsblatt Limburgerhof
Ausgabe 3/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Abwasseruntersuchungen und Gebühren

I. Satzung

über Abwasseruntersuchungen und über die Erhebung von Gebühren für Abwasseruntersuchungen der Gemeinde Limburgerhof

vom 12.01.2026

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 02.12.2025 auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG), in der jeweils gültigen Fassung, folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

§ 1

(1) Die Gemeinde erhebt für die Abwasseruntersuchungen nach den § 5 und 6 der Entwässerungssatzung in Verbindung mit § 28 der Entgeltsatzung eine Gebühr von den Eigentümern und dinglich Nutzungsberechtigten der Grundstücke, auf denen gewerbliche oder sonstige Abwässer im Sinne des Landeswassergesetzes anfallen und die Besorgnis einer Gefährdung durch Einleitung gefährlicher Stoffe in das Abwassernetz besteht.

(2) Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach den untersuchten Parametern wie folgt:

a) Allgemeine Parameter

PH-Wert

12,00 €

elektrolytische Leitfähigkeit

18,00 €

absetzbare Stoffe (gravimetrisch)

18,00 €

b) Organische Parameter

Kohlenwasserstoffe polar und unpolar

83,00 €

verseifbare Öle und Fette

54,00 €

Aromaten (BTX)

77,00 €

leichtflüchtige Halogenkohlenwasserstoffe (LHKW)

83,00 €

halogenorganische Verbindungen (AOX)

83,00 €

Für die Bestimmung des AOX muss die Größenordnung des CSB oder DOC-Wertes bekannt sein. Sofern dies nicht der Fall ist, muss von uns eine Analyse vorab durchgeführt werden.

CSB

48,00 €

DOC

48,00 €

c) Anorganische Parameter

Kationen

Metalle

Aluminium

24,00 €

Arsen

24,00 €

Barium

24,00 €

Blei

24.00 €

Cadmium

24,00 €

Chrom

24,00 €

Cobalt

24,00 €

Eisen

24,00 €

Kupfer

24,00 €

Nickel

24,00 €

Quecksilber

24,00 €

Selen

24,00 €

Silber

24,00 €

Zink

24,00 €

Zinn

24,00 €

Aufschlüsse für Metallbestimmung

- 1 Aufschluss für die Arsen- und

Quecksilberbestimmung

48,00 €

- 1 Aufschluss für Bestimmung aller weiteren

aufgeführten Metalle

48,00 €

Ammonium

36,00 €

Anionen

Chlorid

21,00 €

Cyanid

60,00 €

Fluorid

48,00 €

Nitrat

21,00 €

Nitrit

24,00 €

ortho-Phosphat

24,00 €

Sulfat

36,00 €

Sulfid

54,00 €

d) Sonstige Bestimmungen

Wirksames Chlor

54,00 €

e) Kosten für Abwasserprobenahme

- Stichprobe – einschließlich Tempraturmessung

Personal- und Fahrtkosten je Stunde

77,00 €

Soweit eine Abwasserprobe auf mehrere Parameter untersucht wird, beträgt die Höchstgebühr 1.785,000 €, wenn die Berechnung nach den Einzelansätzen diesen Betrag überschreiten würde.

(3) Die Gebühr nach Aufwand bemisst sich nach den Kosten, die von Dritten der Gemeinde in Rechnung gestellt worden sind.

§ 2

Sind Mieter oder Pächter Verursacher für die Abwasseruntersuchungen, so haften sie neben den Grundstückseigentümern und dinglich Berechtigten für die Gebühren.

§ 3

Diese Satzung tritt zum 01. Februar 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 01.01.2009 außer Kraft.

Limburgerhof, den 12. Januar 2026
gez. Poignée
Bürgermeister

II.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften beim Erlass der Satzung für deren Gültigkeit von Anfang an unbeachtlich ist, wenn diese nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll. Schriftlich geltend gemacht worden ist.

Limburgerhof, den 12.Januar 2026
gez. Poignée
Bürgermeister