Zum 15. August ist die nächste Rate der Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Gewerbesteuer sowie Abwassergebühren zur Zahlung fällig. Eine gesonderte Zahlungsaufforderung ergeht aus Kostengründen nicht.
Die Verwaltung bittet alle Zahlungspflichtigen, die sich aus den Bescheiden ergebenden Abgaberaten rechtzeitig zu überweisen, um unnötige Mahnkosten zu vermeiden.
Davon nicht betroffen sind alle Abgabenpflichtigen, die bereits das bequeme Abbuchungsverfahren nutzen und sich damit eine aufwändige Terminüberwachung ersparen. Hinweise über das Lastschriftverfahren erhalten Sie unter Tel. 06236/691-134 oder 06236/691-136.