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Amtsblatt Limburgerhof
Ausgabe 31/2024
Senioren
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Der Sicherheitsberater informiert

Ausgetrickst mit der Lüge vom Enkel im Krankenhaus - Neue Masche des Enkeltricks

Der Enkeltrick am Telefon und wie man sich davor schützt, sollte jedermann bekannt sein. Jetzt hat erstmals ein Betrüger in der Pfalz eine Seniorin auf ähnliche Weise, nur persönlich und direkt an der Haustür um viel Geld gebracht.

Der Täter hatte an einem Sonntagnachmittag bei einer 90-jährigen Frau geklingelt. Er log ihr vor, dass ihr Enkel im Krankenhaus sei und dieser dringend eine erhebliche Summe zur Bezahlung der Krankenhausrechnung brauche.

Er log der Frau vor, dass der Enkel genau in dem Moment, in dem er mit ihr spreche, am Handy sei. Auf diese Weise setzte er die Seniorin dermaßen unter Druck, dass sie ihm schließlich einen hohen Geldbetrag aushändigte - etwa die Hälfte dessen, was er verlangt hatte.

Es ist möglich, dass der Täter im Vorfeld der Tat die Lebensumstände der Seniorin ausgekundschaftet hatte. Nachdem der Mann mit dem Geld auf und davon war, habe die Seniorin ihren Sohn angerufen, was denn mit Ihrem Enkel sei. Hierbei erfuhr sie, dass sie auf dreiste Weise betrogen wurde. Der Sohn wandte sich an die Polizei.

Dass Straftäter Menschen an der Haustür betrügen. ist nicht neu. Falsche Handwerker, Diebe, die um ein Glas Wasser bitten oder ähnliche Haustürbetrügereien kommen immer wieder vor. Dass aber der Enkeltrick und eine Art Schock-Betrug direkt an der Haustür geschieht, dass sei neu.

Treffen sie Vorsorge, dass alleinstehende Betagte über diese Betrugsformen informiert sind und sich helfen können.

So schützen Sie sich wirksam gegen Trickbetrug und Trickdiebstahl an der Haustür:

  • Achten Sie auf Besonderheiten und Auffälliges
  • Sehen Sie sich Besucher vor dem Öffnen der Tür an (Türspion, Gegensprechanlage, Blick aus dem Fenster).
  • Öffnen Sie die Haus- oder Wohnungstür nicht, wenn Unbekannte geklingelt haben. Lassen Sie niemals Unbekannte ohne geprüften Grund in Ihr Haus oder in Ihre Wohnung.
  • Ziehen Sie bei unbekannten Besuchern Angehörige oder vertraute Bekannte oder Nachbarn hinzu oder bestellen Sie sie zu einem späteren Termin, wenn diese Vertrauenspersonen anwesend ist. Wenn sich der Unbekannte auf Angehörige, Bekannte oder Nachbarschaft bezieht, verständigen Sie diese selbst auf dem Ihnen bekannten Weg oder unter der Ihnen bekannten Rufnummer.
  • Nehmen Sie nichts für Nachbarn ohne deren Ankündigung oder Auftrag entgegen.
  • Wehren Sie sich gegen zudringliche Personen energisch (machen Sie laut auf sich aufmerksam, um Hilfe zu erhalten, zeigen Sie abweisende Gestik und Mimik).
  • Wenden Sie sich an die Polizei, wenn Sie befürchten, Opfer einer Straftat zu werden: Notruf 110