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Amtsblatt Limburgerhof
Ausgabe 32/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord – 4. Änderung“

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.07.2023 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord – 4. Änderung“ gefasst.

Ziel und Zweck der Planung ist, den bestehenden Gewerbebetrieben Erweiterungsflächen anzubieten und für externe Gewerbebetriebe eine Möglichkeit zu schaffen, sich vor Ort anzusiedeln.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet-Nord – 4. Änderung“ hat eine Größe von insgesamt 25.295 m² und wird wie folgt begrenzt.

Im Norden durch Fl.-Nr.1796 und Teilbereiche der Fl.-Nrn. 1801 und 1885/8

Im Osten durch Teilbereiche der Fl.-Nrn. 1933 und 1934

Im Süden durch Teilbereiche der Fl.-Nrn. 1812/16, 1812/26, 1885/10, 1812/35, 1824/1, 1816/1 und durch Fl.-Nrn. 1812/10

Im Westen durch Teilbereiche der Fl.-Nrn. 1797, 1798, 1799, 1800, 1801, 1802, 1803, 1804, 1805, 1806, 1807

Lage und Grenzen können dem beigefügten Lageplan entnommen werden.

Limburgerhof, den 01.08.2023
gez. Poignée
Bürgermeister