Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.07.2023 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord – 4. Änderung“ gefasst.
Ziel und Zweck der Planung ist, den bestehenden Gewerbebetrieben Erweiterungsflächen anzubieten und für externe Gewerbebetriebe eine Möglichkeit zu schaffen, sich vor Ort anzusiedeln.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet-Nord – 4. Änderung“ hat eine Größe von insgesamt 25.295 m² und wird wie folgt begrenzt.
| • | Im Norden durch Fl.-Nr.1796 und Teilbereiche der Fl.-Nrn. 1801 und 1885/8 |
| • | Im Osten durch Teilbereiche der Fl.-Nrn. 1933 und 1934 |
| • | Im Süden durch Teilbereiche der Fl.-Nrn. 1812/16, 1812/26, 1885/10, 1812/35, 1824/1, 1816/1 und durch Fl.-Nrn. 1812/10 |
| • | Im Westen durch Teilbereiche der Fl.-Nrn. 1797, 1798, 1799, 1800, 1801, 1802, 1803, 1804, 1805, 1806, 1807 |
Lage und Grenzen können dem beigefügten Lageplan entnommen werden.