Seit geraumer Zeit ist der Abfuhrtag für die Wertstoffsäcke und die Restmülltonnen in Limburgerhof auf Montag festgelegt.
Allerdings müssen die Mitarbeiter der Ordnungsbehörde regelmäßig feststellen, dass Anwohner bereits freitags, einzelne auch schon donnerstags, ihre Wertstoffsäcke und Restmülltonnen auf den öffentlichen Verkehrsflächen zur Abholung bereitstellen.
Das Vorgehen findet zunehmend Nachahmer und zeigt verschiedene negative Auswirkungen:
Generell stellt die zweckfremde Benutzung der öffentlichen Gehwege als Abfalllagerplatz über mehrere Tage einen Verstoß gegen § 2 der Allgemeinen Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Limburgerhof dar. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Üblicherweise wird es geduldet, wenn Abfallbehälter und Wertstoffsäcke einen Tag vor dem Abholtermin auf die öffentlichen Gehwege und Anlagen bereitgestellt werden.
Eine mehrtägige Lagerung des Abfalls und der Wertstoffsäcke ist jedoch unzulässig.
Die Ordnungsbehörde bittet daher ausdrücklich, künftig erst sonntags vor dem Abholtermin die Wertstoffsäcke und Restmülltonnen bereitzustellen.