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Amtsblatt Limburgerhof
Ausgabe 34/2024
Gemeindemitteilungen
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Illegale Müllentsorgung verursacht hohe Kosten

Das Ordnungsamt informiert

Das illegale Entsorgen von Müll in der Natur, einschließlich Gartenabfällen, ist verboten. Wer dabei ertappt wird, muss mit hohen Geldstrafen rechnen. Es handelt sich hierbei keinesfalls um ein Bagatelldelikt.

Die ordnungsgemäße Entsorgung des illegal abgeladenen Mülls ist aufwendig und kostenintensiv. Verantwortlich ist der Grundstückseigentümer, auf dessen Gelände der Müll gefunden wird, selbst wenn er ihn nicht dort abgeladen hat. Da viele Wälder und Naturflächen in Deutschland öffentliches Eigentum sind, tragen letztlich häufig die Steuerzahler die Kosten für die Müllbeseitigung.