Aufgrund der Abstufungsvereinbarung des Landkreises Rhein-Pfalz-Kreis und der Gemeinde Limburgerhof wird die Kreisstraße 28 auf dem Gebiet der Gemeinde Limburgerhof in folgendem Bereich gemäß §3 LStrG ab dem 01.11.2022 zur Gemeindestraße abgestuft:
| • | KNP 6516125 Stat. 1+009 bis KNP 6516095 Stat. 1+456 |
Neuer Träger der Straßenbaulast ist für diese Teilstrecke die Gemeinde Limburgerhof.
Der abgestufte Streckenabschnitt ist in der nachstehenden Übersichtskarte kenntlich gemacht.